Dachaufsetzer - Welchen Nutzen haben sie?
Alarm für die Feuerwehr Herbolzheim... Im Stadtgebiet lösen sämtliche Funkmeldeempfänger aus. Die Feuerwehrleute eilen zum Gerätehaus, rüsten sich mit ihrer Einsatzkleidung aus und rücken ab zum Einsatzort. Doch meist ist der Weg zum Gerätehaus nicht der Einfachste. Da alle Feuerwehrkameraden mit dem Privatauto zum Gerätehaus fahren und somit noch in „zivil“ unterwegs sind, ist es für Außenstehende schwierig zu erkennen, dass es sich um einen Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Einsatz handelt.
Aus diesem Grund besitzen die meisten Kameraden so genannte „Dachaufsetzer“. Die mit Warnfarben versehnen Dachausetzer sind magnetisch und werden auf dem Dach oder der Motorhaube angebracht. Gesetzlich ist ganz klar festgelegt, dass diese Dachaufsetzer kein Ersatz für Blaulicht und Martinshorn sind. Der Fahrer des Fahrzeuges kann somit nicht das Wegerecht nach § 38 StVO in Anspruch nehmen.
Falls Sie einmal in die Lage kommen, ein solches Fahrzeug zu sehen, können Sie durchaus helfen. Gewähren Sie freiwillig die Vorfahrt oder machen Sie dem Fahrzeug auf andere Art und Weise Platz. Wichtig ist hierbei, dass Sie immer an Ihre und an die Sicherheit anderer Denken. Also immer den Blinker setzen oder falls Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, machen sie mit deutlichen Handzeichen auf Sie aufmerksam.
Sie sind gesetzlich natürlich nicht dazu verpflichtet Platz zu machen, aber es könnte ja durchaus sein, das wir gerade auf dem Weg zu Ihnen nach Hause sind… Wollen Sie dann nicht, dass wir dort schnellstmöglich ankommen?
Aus diesem Grund besitzen die meisten Kameraden so genannte „Dachaufsetzer“. Die mit Warnfarben versehnen Dachausetzer sind magnetisch und werden auf dem Dach oder der Motorhaube angebracht. Gesetzlich ist ganz klar festgelegt, dass diese Dachaufsetzer kein Ersatz für Blaulicht und Martinshorn sind. Der Fahrer des Fahrzeuges kann somit nicht das Wegerecht nach § 38 StVO in Anspruch nehmen.
Falls Sie einmal in die Lage kommen, ein solches Fahrzeug zu sehen, können Sie durchaus helfen. Gewähren Sie freiwillig die Vorfahrt oder machen Sie dem Fahrzeug auf andere Art und Weise Platz. Wichtig ist hierbei, dass Sie immer an Ihre und an die Sicherheit anderer Denken. Also immer den Blinker setzen oder falls Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, machen sie mit deutlichen Handzeichen auf Sie aufmerksam.
Sie sind gesetzlich natürlich nicht dazu verpflichtet Platz zu machen, aber es könnte ja durchaus sein, das wir gerade auf dem Weg zu Ihnen nach Hause sind… Wollen Sie dann nicht, dass wir dort schnellstmöglich ankommen?
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