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20.01.2025

Technische Hilfeleistung

(Fürstbischof-Galura-Straße, Herbolzheim)

Sondersignal - was Sie darüber wissen müssen



blaulichtAls die ersten Fahrzeuge bei den Feuerwehren Einzug hielten (dazu gehörten unter anderem Handkarren und Pferdekutschen), entstanden recht schnell Möglichkeiten, auf sich Aufmerksam zu machen. In der Vergangenheit wurde laut gerufen, Mundtröten aber auch Glocken kamen zum Einsatz. Heutzutage finden Blaulicht und Martinshorn (korrekte Bezeichnung eigentlich Martin-Horn) Verwendung. Die Technik hat sich verändert, das Grundprinzip nicht. Immer wenn man als Verkehrsteilnehmer ein Sondersignal wahrnimmt, bedeutet das, „sofort freie Bahn zu schaffen“, da sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

Sondersignal – Was ist wichtig?

Meist sind die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer falsch, wenn sich ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähert. Immer wieder kommt es durch Verkehrsteilnehmer zu plötzlichen, unkontrollierten Abbremsmanövern, bei denen sie sich selber, die Besatzung des Einsatzfahrzeuges, aber auch unbeteiligte Bürger gefährden. Ebenso falsch ist es, ohne den Blinker zu setzen rechts ran zu fahren oder einfach in die nächst mögliche Seitenstraße einzubiegen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass das Einsatzfahrzeug genau in diese Straße einbiegen will.

Sondersignal – Was tun?

• Woher kommt das Sondersignal?
• Wohin wird das Einsatzfahrzeug fahren? (Blinker!)
• Wenn möglich sollten sie mit gesetztem Blinker rechts ran fahren
• Können schwere Fahrzeuge noch passieren? (den Gegenverkehr im Auge behalten)

Für herannahende Einsatzfahrzeuge auf Bundesstraßen und Autobahnen gibt es besondere Regeln:

• Bei Stau gilt grundsätzlich: Warnblinker an
• zweispurige Fahrbahn: Rettungsgasse ist in der Mitte zu bilden,
• mehrspurige Fahrbahn: Rettungsgasse zwischen Überholspur (ganz links) und der angrenzenden Fahrspur

Im Falle einer Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 20 Euro.

Der ADAC, die Polizei, sowie unsere Feuerwehrkollegen aus Hannover, haben eine Informative Broschüre zum Thema „Blaulicht und Martinshorn“ herausgebracht.

Broschüre „Blaulicht und Martinshorn – Was tun?“ hier kostenlos downloaden [1.468 KB]

Falls Sie eine gedruckte Version der Broschüre bevorzugen, wenden Sie sich bitte an Ihre ADAC Geschäftsstelle. Zum Betrachten von pdf-Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.


Sondersignale in der Nacht – Warum?

Sicherlich haben Sie sich auch schon gewundert, warum Einsatzfahrzeuge auch nachts bei nahezu leeren Straßen mit Martinshorn fahren?

Eines steht fest – Nicht um Sie zu ärgern!

blaulichtnachtDie Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind laut §38 StVO (Wegerechte) dazu Verpflichtet mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn sie auf dem Weg sind, Menschenleben zu Retten oder Sachwerte zu erhalten. Das ganze hat auch seinen Grund! Sie als Bürger und Verkehrsteilnehmer sollen frühzeitig auf die herannahenden Einsatzfahrzeuge aufmerksam gemacht werden – Am Tag sowie auch in der Nacht. Und wenn sie einmal näher darüber nachdenken, werden sie feststellen, dass die Feuerwehrleute vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, so wie sie, jetzt aber dabei sind anderen Menschen in Not zu helfen!
Vielleicht sind gerade Sie derjenige, der nächste Nacht die Hilfe der Feuerwehr benötigt. Stört es Sie dann, dass das Martinshorn der Feuerwehr andere vielleicht weckt?



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