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(Rheinhausenstraße, Herbolzheim)

Die neue Rauchmelder Pflicht - das müssen Sie beachten


Veröffentlicht am: 09.08.2013
Der baden-württembergische Landtag hat in einer Plenarssitzung am 10.07.2013 eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume beschlossen. Bis Ende 2014 müssen Rauchmelder in bestehenden Räumen installiert sein.

Was muss ich bei der neuen Rauchwarnmelderpflicht beachten?

Nach Schätzungen sterben in Deutschland jährlich 500 Menschen bei Bränden, 70% davon wurden im Schlaf überrascht.
Oftmals sind nicht die Einwirkungen der Flammen, sondern giftige Rauchgase dafür verantwortlich. Diese Rauchgase können schon nach wenigen Atemzügen tödlich sein und stellen auch für gesunde und sportliche Menschen eine tödliche Gefahr dar. Im Schlaf ist der Geruchsinn des Menschen nicht aktiv, das Gehör aber hingegen schon!
 

Bis wann muss ich einen Rauchwarnmelder angebracht haben?

Bestehende Gebäude müssen bis zum 31. August 2014 nachgerüstet sein.
(Mit Ausnahme Gebäude bzw. Nutzungseinheiten die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, diese sind bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.)
 

Welche Rauchwarnmelder kommen in Frage?

Handelsübliche Rauchwarnmelder mit der Zertifizierung nach der DIN EN 14604, bzw. eine Zulassung nach der Vds EN 14604 sind ausreichend. Es können batteriebetriebene, aber auch Melder mit einer 230 Volt Versorgung zum Einsatz kommen.
 

Wer muss die Rauchwarnmelder installieren und warten?

Installieren muss jeweils der Eigentümer (= Vermieter)
Warten und Instandhalten muss der Besitzer (= Mieter)
 

Wo bringe ich einen Rauchwarnmelder an?

In einem Privathaushalt gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am Besten in die Raummitte. Eine Einbauhöhe von 6 Metern sollte nicht überschritten und ein Abstand zur Wand von 0,5 Meter sollten nicht unterschritten werden.
 
Die Feuerwehr Herbolzheim empfiehlt als Mindestschutz: Rauchwarnmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur. Ein optimaler Schutz kann zusätzlich durch Melder im Keller, in jedem weiteren Zimmer und auf dem Speicher erreicht werden. In Küchen oder Nassräumen sollten Rauchwarnmelder nur installiert werden, wenn Fehlalarme auszuschließen sind.
Um einen im Keller ausgelösten Rauchwarnmelder wahrnehmen zu können, ist die Installation von vernetzten Rauchwarnmeldern zu empfehlen.
 

Wie viele Melder sind zu installieren?

Betroffene Räume sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Ein Melder sollte eine Fläche von höchstens 60 m² überwachen. (Räume mit Unterzügen und / oder Trennwänden sollten extra bewertet werden (hierzu kann u.a. die DIN 14676 Aufschluss geben).
 

Können fehlende Rauchwarnmelder zu Kürzungen bei Versicherungsleistungen führen?

Wenn keine Rauchmelder installiert wurden, können Hausratsversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen möglicherweise die Leistungen kürzen.
In vielen Tarifen von Wohngebäudeversicherungen steht, dass behördliche Auflagen zu erfüllen sind. Der Versicherungsnehmer ist also verpflichtet sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Diese sind Bestandteil der Versicherungen. 

Wann ist der Rauchwarnmelder zu ersetzen?

Ein Rauchwarnmelder ist nach der DIN 14676 spätestens nach 10 Jahre zu ersetzen.
Die Batterien sind allerdings nicht solange haltbar. Je nach Standort des Melders ist die Lebensdauer der Batterie 1 bis 3 Jahre. Ein Rauchwarnmelder gibt einen Signalton von sich, wenn die Batterie gewechselt werden muss.
 

Kann ich in einem Zimmer mit Rauchmelder rauchen?

Ja, bei normalem Konsum wird der Rauchwarnmelder in der Regel nicht ausgelöst. Es sei denn, der Rauch wird direkt in den Melder geblasen. Bei Partys oder bei mehreren Rauchern kann es durchaus zu einem Fehlalarm kommen.
 

Das wichtigste zusammengefasst

  • Schlafräume und Flure, über die Rettungswege aus Schlafräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten
  • Nachrüstpflicht für schon bestehende Wohnungen bis 31. August 2014
  • Für Wohnungen die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014
 
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Es ist nach wie vor die Landesbauordnung und die DIN 14676 zu beachten!
Pflegeheime, Krankenhäuser oder anderen Sonderbauten sind von der Feuerwehr Herbolzheim bei der Erklärung der Umsetzung des § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung nicht berücksichtigt!

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